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Haupthaus

Max-Planck-Str. 4
27749 Delmenhorst
Tel. 04221 – 998 996 0
Fax: 04221 – 998 996 40
E-Mail: info@mpg-del.de

Öffnungszeiten
Mo – Do: 7:15 – 12:30 Uhr
und 13:00 – 15:15 Uhr
Fr: 7:15 – 13:15 Uhr

Kleines Maxe

Berliner Str. 54
27751 Delmenhorst
Tel. 04221 – 710 13
Fax: +49 (0) 4221 – 974 420
E-Mail: hausd@mpg-del.de

Öffnungszeiten
Mo – Do: 7:15 – 12:30 Uhr
und 13:00 – 13:45 Uhr
Fr: 7:15 – 11:45 Uhr

INFO ZUR KRANKMELDUNG

Im Falle einer Erkrankung ist die Schule schriftlich innerhalb von zwei Tagen zu benachrichtigen.

Anzugeben sind Name des Schülers bzw. der Schülerin, Klasse, Name des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin. In der Regel soll der Tandempartner diese Benachrichtigung an die Klassenleitung weitergeben.

Sofern eine Klassenarbeit bzw. Klausur aus Krankheitsgründen versäumt wird, ist die Krankmeldung an dem betreffenden Tag vor Unterrichtsbeginn telefo­nisch über das Sekretariat (Tel.-Nr.: Haupthaus: 998 996 0;
Haus D: 7 10 13) mitzuteilen. Die Benachrichtigung kann auch per Fax oder per e-mail gesendet werden.

Bei Wiederaufnahme des Unterrichts ist

  • in den Klassen 5 bis 9 der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer unaufge­for­dert eine Entschuldigung vorzulegen.
  • in den Jahrgängen 10 bis 12 die Entschuldigung zusammen mit dem Fehlzeitenprotokoll jeder Lehrkraft, bei der Kursunterricht versäumt wurde, und anschließend der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer (Jg. 10) oder der Tutorin bzw. dem Tutor (Jahrgänge 11 und 12) vorzu­legen.

Regelung bei Krankmeldungen von Schülerinnen und Schülern während des Schultags

  • Der Schüler oder die Schülerin informiert die betreffende Lehrkraft des nachfolgend stattfindenden Unterrichts direkt und persönlich darüber, dass er bzw. sie beabsichtigt aus Gründen plötzlicher Erkrankung  nicht  weiter am Unterricht teilzunehmen. (Sollte die Lehrkraft in der Pause nicht zugegen sein, muss bis zum Beginn des Unterrichts gewartet werden!)
  • Nachdem der Schüler oder die Schülerin die betreffende Lehrkraft informiert hat, meldet er bzw. sie sich im Sekretariat persönlich vom weiteren Unterricht ab.
    Die Sekretärinnen informieren sodann schriftlich Klassenleitung bzw. Tutor. Diese tragen dafür Sorge, dass der Schüler oder die Schülerin nach dem üblichen Verfahren zeitnah eine Entschuldigung vorlegt. Andernfalls gilt das Fehlen als unentschuldigt!
  • Das Fehlen des Schülers oder der Schülerin wird von der Fachlehrkraft,
    deren Unterricht versäumt wird, im Klassenbuch bzw. Kursheft vermerkt.
  • Das Fernbleiben vom Unterricht aus Gründen eines Arztbesuches stellt die absolute Ausnahme dar und ist seitens der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin vorab mit schriftlicher Begründung zu beantragen.

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