EINFÜHRUNGSPHASE
… ein Schüler – nennen wir ihn Max – hat die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erreicht und will im nächsten Schuljahr die Maxe-Oberstufe besuchen..
Die Oberstufe besteht aus der der einjährigen Einführungsphase (Jahrgang 11) und der zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13).
Welche Veränderungen hat Max zu erwarten?
Es gibt einige Fächer, die im Klassenverband unterrichtet werden. Andere Fächer werden in Kursen unterrichtet, das heißt: die Teilnehmer kommen aus verschiedenen Klassen. Für diese Fächer hat Max einerseits eine gewisse Auswahl, andererseits ist er an gewisse Auflagen (siehe unten) gebunden.
Seine Wahl will gut überlegt sein, sie hat nämlich Konsequenzen für die darauffolgende zweijährige Qualifikationsphase, in der Max nur die Fächer als Prüfungsfächer wählen kann, in denen er schon in der Einführungsphase Unterricht hatte.
Max muss 14 Fächer belegen.
Im Klassenverband sind sechs Fächer mit der in Klammern befindlichen jeweiligen Wochenstundezahl verpflichtend.
Darüber hinaus ist Max verpflichtet, Fächer, die in Kursen unterrichtet werden, zu wählen:
Wird Spanisch als 2. Pflichtfremdsprache gewählt, muss sie in der Qualifikationsphase durchgehend bis zum Abitur belegt werden.
Max hat somit mindestens 34 Unterrichtsstunden pro Woche. Dies ist eine nicht geringe Belastung. Dennoch kann Max noch ein 15. Fach wählen. Dieses kann z. B. eine dritte Fremdsprache oder Informatik sein.
Hat Max vor, in der Qualifikationsphase den sportlichen Schwerpunkt zu wählen, muss er im 1. Halbjahr der Einführungsphase Unterricht in Sporttheorie belegen (2 Wochenstunden).
Max muss sich bewusst sein, dass seine Fächerwahlen für die Einführungsphase Auswirkungen auf seine Qualifikationsphase hat:
Hat Max Spanisch in der Einführungsphase als Pflichtfremdsprache gewählt, dann muss er Spanisch bis zum Abitur belegen. Eine weitere Fremdsprache (z. B. Englisch) führt in der Qualifikationsphase (außer im sprachlichen Schwerpunkt) zu erhöhter Wochenstundenzahl.
Wählt er in der Einführungsphase WuN anstelle von Religion, muss Geschichte, Erdkunde oder Politik-Wirtschaft eines seiner Abiturprüfungsfächer sein.
Wenn er in der Einführungsphase eine Naturwissenschaft durch Informatik ersetzt, kann er diese Naturwissenschaft in der Qualifikationsphase nicht belegen.
Er muss dann eine der beiden verbleibenden Naturwissenschaften bis zum Abitur betreiben. Andererseits kann Informatik im Naturwissenschaftlichen Schwerpunkt eine der beiden Naturwissenschaften ersetzen, zu denen er in diesem Schwerpunkt verpflichtet ist. Im Gesellschaftswissenschaftlichen und Sportlichen Schwerpunkt kann er die Auflage, ein Schuljahr lang eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft zu belegen, ersatzweise durch Informatik erfüllen.
Er kann Informatik als Prüfungsfach wählen.
In allen Fächern, außer im Fach Sportpraxis, schreibt Max Klausuren, deren Dauer in der Regel zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten soll.
In Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik sind vier Klausuren im Schuljahr vorgeschrieben. In der neu beginnenden Sprache Spanisch können es auch mehr als vier und dafür kürzere Klausuren sein.
In allen anderen Fächern schreibt Max zwei Klausuren im Schuljahr.
In allen Fächer wird (wie in den Klassen davor) eine Jahreszensur erteilt.
Auch Fächer, die wegen Kürzung nur in einem Halbjahr unterrichtet werden, sind für die Versetzungsentscheidung heranzuziehen.
Die Leistungen in 14 Fächern sind Grundlage für die Versetzung.
Max wird in die Qualifikationsphase versetzt, wenn er
erbracht hat.
Max kann in die Qualifikationsphase versetzt werden, wenn er
ausgleichen kann.
Die Fächer Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik können nur untereinander ausgeglichen werden.
Ob die Ausgleichsregelung angewendet wird, entscheidet die Klassenkonferenz. Sie wird sich bei ihrer Entscheidung davon leiten lassen, ob eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann.
Die maximale Verweildauer in der Oberstufe beträgt grundsätzlich 4 Jahre.
Das bedeutet für Max, dass er lediglich eines der vor ihm liegenden Schuljahre einmal wiederholen kann. Wird er z.B. nicht in die Qualifikationsphase versetzt, dann muss er nach Wiederholung der Einführungsphase die Qualifikationsphase ohne Wiederholungsmöglichkeit durchlaufen, kann also den 12. oder 13. Jahrgang nicht auch noch wiederholen.
Lediglich eine nicht bestandene Abiturprüfung ließe es zu, dass Max ein weiteres Jahr auf der Schule verbleiben kann, um die nicht bestandene Prüfung noch einmal – hoffentlich erfolgreich – zu wiederholen, so dass er damit also ausnahmsweise auf 5 Jahre Oberstufenzugehörigkeit käme.
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